
Ballwurfsichere Türen
Die Anforderung Ballwurfsicherheit gilt für Bauelemente in Sporthallen und Hallen für Turnen und Spielen und Mehrzwecknutzung. Zu prüfende Bauelemente sind z. B. Wand- und Deckenverkleidungen, Lüftungsgitter, Leuchten, Uhren, aber auch Fenster und Türen.
Somit gilt die Anforderung für alle Elemente, die im Halleninnenraum vom Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Hockeyball, Medizinball, Prellball, Tennisball und Volleyball getroffen werden könnten. Jedoch nicht für die Beanspruchung durch Stoßkugeln und Stoßbälle.
Die Ballwurfsicherheit wird nach Norm DIN 18032-3 geprüft.
Als ballwurfsicher gelten die Bauelemente, die bei mechanischen Beanspruchungen durch Bälle ohne wesentliche Veränderungen der Elemente und ihrer Unterkonstruktion dauerhaft bleiben. Auch Festigkeit, Funktion und Sicherheit dürfen nicht beeinträchtigt sein.
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